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BAC Trail.

Event Datum

Borkenkäfer

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

1. ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen

TJ Event&Merchandise
Tobias Jakob
Gabelsberger Str. 6a
83022 Rosenheim
www.bac-trail.eu

(im Folgenden Veranstalter genannt) und dem/der Teilnehmer*in (im Folgenden Teilnehmer*in oder Teilnehmende genannt).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Fahrrad Etappenfahrten mit Rahmenprogramm (im Folgenden als Veranstaltung bezeichnet) des Veranstalters unabhängig vom Veranstaltungsort der gebuchten Veranstaltung.

1.3 Für den Fall, dass Leistungen für andere Veranstalter*innen vermittelt werden, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des/der jeweiligen Veranstalter*in.

1.4 Der/Die Teilnehmer*in kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.bac-trail.eu unter „AGB“ einsehen. Die Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen und deren Preisgestaltung erfolgt auch auf genannter Webseite.

2. UMFANG & DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS

Der Veranstalter bietet Fahrrad Etappenfahrten mit Rahmenprogramm (im Folgenden als Veranstaltungen bezeichnet), die in eigens hierfür angemieteten Räumlichkeiten und Outdoor abgehalten werden.

3. ANMELDUNG UND ZAHLUNG

3.1 Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die Ticketing Plattform Atleta (www.atleta.cc). Die Anmeldung wird für den/die Teilnehmer*in mit Eingang bei dem Veranstalter verbindlich, für den Veranstalter tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Anmeldebestätigung und Rechnung (per Email) ein

3.2 Mit dem Kauf des Tickets für eine Veranstaltung bestätigt der/die Teilnehmer*in die AGB gelesen zu haben und diese anzuerkennen.

3.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages für eine Veranstaltung erfolgt sofort über die jeweils gewählte Zahlungsmethode. Banküberweisungen sind innerhalb von 10 Tagen in Auftrag zu geben.

3.4 Erfolgt keine Überweisung innerhalb der in der Anmeldebestätigung genannten Frist auf das Konto des Veranstalters, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer durch Erklärung einer Kündigung von der Teilnahme auszuschließen.

3.5 Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung §19 Abs. 1 UStG keine MwSt.

4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN – RECHTE UND PFLICHTEN DES/DER TEILNEHMER*IN

4.1 Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet seine/ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und evtl. Änderungen der Daten zeitnah mitzuteilen.

4.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der/die Teilnehmer*in ist angehalten, die Teilnahme mit seinem Arzt/Ärztin bzw. Therapeut*in zu besprechen.

4.3 Der/Die Teilnehmer*in ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen, (eventuelle) Schwangerschaft oder Beschwerden zu informieren und erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben der (sportlichen) Aktivitäten, an denen er/sie teilnimmt, bestehen. Es wird daher empfohlen, sich vor Veranstaltungsbeginn auf Tauglichkeit der beabsichtigten Sportprogramme ärztlich untersuchen zu lassen.

4.4 Alle (sportlichen) Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr.

4.5 Der Aufenthalt bei einer Veranstaltung des Veranstalters ist nur Volljährigen (mindestens 18 Jahre alt) gestattet. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem/der minderjährigen Teilnehmer*in und seiner/m Erziehungsberechtigten getroffen werden.

4.6 Die Veranstaltung ist kein Rennen und es erfolgt keine Zeitnahme! Es gibt keinen Massenstart! Die Strecke ist für den übrigen Straßenverkehr nicht gesperrt. Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Bitte speziell das Rechtsfahrgebot, die Radwegbenutzungspflicht, die Vorfahrtsregelung etc. beachten. Die Teilnehmenden haben für die Verkehrstüchtigkeit ihres Fahrrades zu sorgen. Weitere Behördliche Auflagen können beschlossen werden. Der Veranstalter ist verpflichtet die Auflagen an den Teilnehmenden zu kommunizieren. Die Pflicht der Einhaltung der behördlichen Auflagen obliegt dem Teilnehmenden.

4.7 Die Veranstaltung findet in der Natur statt. Der Teilnehmende trägt Sorge auf den Umweltschutz zu achten, dies gilt insbesondere in den Nationalparks Bayerischer Wald und Sumava. Es gilt ein Tagfahrgebot zum Schutz der Wildtiere! Das Gebot startet 1 Stunde nach Sonnenaufgang und Endet 1 Stunde vor Sonnenuntergang! Wildcamping ist verboten. Wanderer bzw. Fußgängern ist stets Vorrang zu gewähren, ein respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern, Dritten und der Natur ist obligatorisch. Der Veranstalter weißt die Teilnehmer mit Informationsmaterial auf das Verhalten in der Natur und den Nationalparks hin, etwaige Strafen bei Missachtung durch den Teilnehmenden können dem Veranstalter nicht angerechnet werden.

4.8 Es gibt keinen sogenannten „Besenwagen“, bei vorzeitigem technisch-, wetter- oder gesundheitsbedingtem Abbruch des Teilnehmenden ist die Heimreise selbstständig zu organisieren.

5. LEISTUNGEN

5.1 Im Teilnahmepreis sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw. der Veranstaltungsausschreibung angegebenen Leistungen enthalten.

5.2 Abweichungen der einzelnen Leistungen (z.B. zeitlicher Ablauf oder Inhalt) oder der Entfall einzelner Bausteine durch den Veranstalter bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wurden und Ziel und Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern.

5.3 Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm (z.B. einzelne Routenabschnitte) geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der/die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises bzw. eines Teilbetrages.

5.4 An- und Abreise sind von den Teilnehmer*innen selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung des Veranstalters. Dasselbe gilt für Versicherungen (z.B. Reiserücktrittsversicherung, Haftpflichtversicherung).

5.5 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

5.6 Nimmt der/die Teilnehmer*in einzelne Leistungen, die ihm/ihr ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm/ihr zuzurechnen sind, hat er/sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises

6. RÜCKTRITT DURCH DEN/DIE TEILNEHMER*IN

6.1 Die Stornierung durch den/die Teilnehmer*in ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der/die Teilnehmer*in vom Vertrag zurück oder erscheint er/sie zur Veranstaltung nicht, hat er/sie eine Stornierungsgebühr an die Veranstalterin zu entrichten.

6.2 Stornierungsgebühren:

Bei einer schriftlichen Absage bis 60 Tage vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Danach werden folgende Gebühren verrechnet:
60-30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Gesamtbetrages

29-15 Tage vor Verastaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrages

14-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtbetrages

Bei Veranstaltungsbeginn und Nichtteilnahme ohne vorherige Absage: 100% des Veranstaltungsbetrages

Die Stornogebühren entfallen in jedem Fall, wenn seitens des nicht teilnehmenden Kunden ein Ersatzteilnehmer genannt wird und dieser tatsächlich den frei gewordenen Veranstaltungsplatz einnimmt.
Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens bei der Veranstalterin per Email.
Im Falle von frühzeitigem Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises oder Teilen davon.

7. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH DIE VERANSTALTERIN

7.1 Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen:

a) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung etwa durch Krankheit oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder beeinträchtigt. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten des Veranstalters. Weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmenden bestehen nicht.

b) Veranstaltungsausschluss
Wenn der/die Teilnehmer*in während der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung seitens des Veranstalters nachhaltig stört (z. B. die Verhaltensregeln auf der Etappenfahrt missachtet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Kündigt der Veranstalter, so behält der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

8. HAFTUNG

8.1 Der Veranstalter haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen oder Ausfälle (z.B. Flugzeug, Zug, Bus, Stau) und den damit verbundenen Terminverschiebungen, Versäumnissen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem/der Teilnehmer*in daraus entstehen können.

8.2 Die Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt bei der Veranstaltung erfolgen auf eigene Verantwortung.

8.3 Die Haftung des Veranstalters erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten verbunden sind und vom/von der Teilnehmer*in bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem/der Teilnehmer*in bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.

8.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

9.Haftung für Verlust und Beschädigung

Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer*in seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.

10.Umgang mit Sportausrüstung des Veranstalters

Die Sportausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum der Veranstalters sind, sind von den Teilnehmer*innen ordnungsgemäß zu behandeln. Bei grobfahrlässiger Beschädigung und bei Verlust haftet der/die Teilnehmer*in für den entstandenen Schaden.

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Veranstalters wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche der/des Teilnehmenden wird für Schäden auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden dem/der Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.

12. Helmpflicht und Sicherheitshinweise

12.1 Auf der gesamten Tour besteht absolute Helmpflicht.

12.2 Wir empfehlen allen Teilnehmern aus Sicherheitsgründen mitzuführen: Erste-Hilfe-Set & Aluunfalldecke, Ersatzschläuche, Regenjacke
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unfälle zusätzlich zu den Rettungsdiensten des jeweiligen Landes (Deutschland 112, Tschechien 155, Österreich 144) dem Veranstalter zu melden.
 
12.3 Alle Teilnehmer, die die Veranstaltung vorzeitig beenden und nicht im Ziel einfahren, haben dies dem Veranstalter mitzuteilen, um Suchaktionen nach verunglückten Fahrern am Ende der Veranstaltung zu vermeiden. Kosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

13. EINREISEVORSCHRIFTEN

Der/die Teilnehmer*in ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Anreise / Abreise / des Aufenthalts zur Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich (z.B. gültige Pass-, Visums- oder Gesundheitsvorschriften, Corona-Regelungen).

14. BILDNUTZUNG

Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung zur Verwendung und Veröffentlichung auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen. Der/Die Teilnehmer*in erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner/ihrer Person dieser Nutzungsbedingungen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.

16. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Traunstein.

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Tobias Jakob
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83022 Rosenheim
team@bac-trail.eu

Stand: 20.02.2023